Aufbauseminar "Beauftragte für Medizinsicherheit"
Dieses zweitägige Seminar befasst sich mit den "Aufgaben zur Medizinsicherheit".
Nach MPBetriebV § 6 ist es seit dem 01.01.2017 Pflicht, in Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten, eine/n Beauftragte/n für Medizinproduktesicherheit zu bestimmen.
Medizinprodukte-Beauftragte unterstützen den Betreibenden bei der praktischen Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).
Sie tragen durch ihre Tätigkeit zur Sicherheit beim Umgang mit Medizinprodukten bei.
Die gesetzliche Verpflichtung ist die Meldung von Vorkommnissen im Zusammenhang mit Medizinprodukten. Rückrufmaßnahmen der Herstellenden zu koordinieren und den organisatorischen, fachlichen und hygienischen Umgang in der Praxis zu gewährleisten ist die gesetzliche Aufgabe und wird durch die Bestimmung einer beauftragten Person sichergestellt.
Aufgaben, Rechte und Pflichten eines/einer Beauftragten für Medizinproduktesicherheit wie:
- Führen eines Medizinproduktebuch, Führen von Medizinprodukte-Bestandslisten, Instandhalten von Medizinprodukten
- Betreiben, Unterweisen, Anwenden und Aufbereiten von Medizinprodukten
- Überwachung der Einhaltung von Prüffristen der Sicherheits- und messtechnischen Kontrollen
- Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwendenden und Betreibenden
- Meldung von Vorkommnissen und Koordinierung von Rückrufmaßnahmen
- Praxisbeispiele
Die Teilnehmenden lernen die Aufgaben des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit kennen und können das Erlernte praktisch umsetzen.